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   BVerwG, 28.10.1966 - VII C 2.66   

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BVerwG, 28.10.1966 - VII C 2.66 (https://dejure.org/1966,2653)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1966 - VII C 2.66 (https://dejure.org/1966,2653)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1966 - VII C 2.66 (https://dejure.org/1966,2653)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.02.1959 - VII C 92.58
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1966 - VII C 2.66
    Das vom Kläger erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 173) betrifft die Frage der Wehrdienstpflichtigkeit (§ 1 WehrPflG) und nicht die behördliche Zuständigkeit.
  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 165.64

    Anforderungen an die Einberufung zum Wehrdienst - Unzulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1966 - VII C 2.66
    Auch die mit der Revision nicht gerügten Ausführungen des Verwaltungsgerichts über die Zurückstellung des Klägers erscheinen rechtlich unbedenklich (§ 12 Abs. 4 WehrPflG); soweit der Kläger sein Begehren erst vor dem Verwaltungsgericht mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten begründet hat, kann er damit nicht gehört werden (vgl. das Urteil vom 5. Februar 1965, BVerwGE 20, 244).
  • BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67

    Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und

    Mit dieser Auffassung befindet sich das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des bisher für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Wehrpflichtrechts zuständigen VII. Senats (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1966 - BVerwG VII C 2.66 -und Beschluß vom 31. Januar 1967 - BVerwG VII B 197.66 -).
  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Prüfungsausschusses für

    Ob der Zuständigkeitswechsel allein kraft der Aufenthaltsänderung des Wehrpflichtigen eintritt oder entsprechende Kenntnis des Kreiswehrersatzamtes (des Prüfungsausschusses) voraussetzt, kann dahingestellt bleiben (vgl. dazu Urteil vom 28. Oktober 1966 - BVerwG VII C 2.66 - Beschluß vom 25. April 1972 - BVerwG VIII C 93.71 - BVerwGE 45, 297 [301]).
  • BVerwG, 31.01.1967 - VII B 197.66

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Das Verwaltungsgericht hat auch im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 28. Oktober 1966 - BVerwG VII C 2.66 -) entschieden, daß der Einberufungsbescheid des Kreiswehrersatzamtes als rechtmäßig anzusehen ist, obwohl der Kläger vorher keine Erklärung auf das Schreiben des Kreiswehrersatzamtes vom 5. August 1966 abgegeben hat.
  • BVerwG, 25.04.1972 - VIII C 93.71
    Diese Rechtsauffassung kann sich allerdings stützen auf eine Entscheidung des früher in Wehrpflichtsachen zuständigen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 28. Oktober 1966 - BVerwG VII C 2.66 -.
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   BVerwG, 04.02.1966 - VII C 2.66   

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BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1966 - VII C 2.66 (https://dejure.org/1966,3663)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1966 - VII C 2.66 (https://dejure.org/1966,3663)
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  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit des Kreiswehrersatzamtes für den Erlass eines Einberufungsbescheids - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen Einberufungsbescheid - Ablehnung des Armenrechts für das Revisionsverfahren und des Antrags auf ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.02.1959 - VII C 92.58
    Auszug aus BVerwG, 04.02.1966 - VII C 2.66
    Das vom Kläger erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 173) betrifft die Frage der Wehrdienstpflichtigkeit (§ 1 WehrPflG) und nicht die behördliche Zuständigkeit.
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   BVerwG, 20.04.1966 - VII C 2.66   

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BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1966 - VII C 2.66 (https://dejure.org/1966,5282)
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   BVerwG, 13.05.1966 - VII C 2.66   

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